Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Wir geben täglich unser Bestes, um Menschen mit unseren Produkten zu begeistern. Wir übernehmen Verantwortung für Mensch und Umwelt – was wir tun, tun wir auch im Blick auf unsere Kinder und Enkel.
Als Unternehmen übernehmen wir abgeleitet aus der Hochland-Mission Verantwortung für unser geschäftliches Handeln. Aus diesem Grund erwarten wir entlang unserer Lieferkette von unseren Lieferantinnen und Lieferanten ebenfalls einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt.
Im Zuge des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes konkretisierte der Gesetzgeber Sorgfaltspflichten für Unternehmen hinsichtlich Menschenrechte und Umweltschutzbelange. Hochland fällt ab dem 01.01.2024 unter den Anwendungsbereich dieses Gesetzes und verfolgt entsprechende Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Zulieferern sowie bei Bedarf auch bei mittelbaren Zulieferern mit risikobasiertem Ansatz.
Nähere Informationen zu unserem Umgang mit den Sorgfaltspflichten finden Sie in der Grundsatzerklärung sowie der Verfahrensordnung zum Beschwerdemechanismus.